Zertifiziert
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Diese Definition hat vor allem Bedeutung für die Kostenträger der Hilfsmittelversorgung, insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert (entsprechend § 139 SGB V) und als Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet.
Gegenüber dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV bietet die Norm EN ISO 9999 "Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen – Klassifikation und Terminologie" einen umfassendere und nicht an der Leistungspflicht orientierten Überblick über Hilfsmittel für behinderte Menschen. Durch die internationale Ausrichtung und die Übersetzung aus dem Englischen hat diese Klassifikation auch eine spezifisch andere Terminologie, die sich teils nicht mit den im deutschsprachigen Raum verwendeten Begriffen deckt.