Zertifiziert
Wir sind nach ISO 9001:2000 zertifiziert.
Anders bei der Frage nach dem Funktionsumfang von Hilfsmitteln. In vielen Fällen reicht ein herkömmliches Pflegebett zur Versorgung der Patienten aus. Es gibt aber Krankheitsbilder bei denen Betten mit erweiterten Funktionsumfang (Aufstehbetten, Stehbetten) erhebliche Vorteile bringen. Der erweiterte Funktionsumfang wirkt sich auf die Beschaffungskosten für die Kassen aus. Die Verordnung wird in diesen Fällen häufig von den Kassen abgelehnt. Als Ablehnungsgrund wird angeführt, dass die Versorgung mit einem einfachen Hilfsmittel ausreiche und deshalb das Hilfsmittel mit dem erweiterten Funktionsumfang nicht wirtschaftlich sei.
Diese Argumentation ist nicht schlüssig, denn nicht ohne Grund hat der Vertragsarzt (Arzt mit einer Zulassung der Krankenkassen) das entsprechende Hilfsmittel verschrieben. Hier darf die Krankenkasse lediglich dann ablehnen, wenn Sie erläutert, welche der erweiterten Funktionen dem Patienten bzw. dem pflegenden Umfeld keinen Nutzen erbringt. Am Beispiel des erweiterten Funktionsumfanges eines Aufstehbettes ist dies leicht erkennbar. Mit einem Aufstehbett (Patient kann elektromotorisch vom Liegen ins Sitzen gefahren werden) können viele Patienten mit Krankheitsbildern wie Parkinson, Schlaganfall, MS usw. entweder völlig selbstständig aufstehen oder benötigen nur wenig Unterstützung bei diesem Prozess. Das führt zu einer erkennbaren Steigerung der Selbstständigkeit und zum teilweisen Ausgleich der Behinderung. Gleichzeitig wird das versorgende Umfeld körperlich entlastet. Ist erwartbar, dass diese Ziele für den Patienten durch das Hilfsmittel (im Bsp.: ein Aufstehbett) erreicht werden, darf die Krankenkasse die Versorgung mit diesem Hilfsmittel nicht ablehnen. Zusätzlich bleibt bei den Kassen häufig die Einsparung der, nach der Anschaffung des entsprechenden Hilfsmittels, eventuell nicht mehr notwendigen, weiteren Hilfsmittel und Unterstützungen unberücksichtigt.